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   LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11   

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https://dejure.org/2013,23528
LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11 (https://dejure.org/2013,23528)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2013 - L 6 U 2895/11 (https://dejure.org/2013,23528)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 (https://dejure.org/2013,23528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - fehlendes Feststellungsinteresse - Elementenfeststellungsklage - Erstattungsstreit - Feststellung eines Arbeitsunfalls - Bindungswirkung des gegenüber dem Versicherten ergangenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren zur Feststellung eines Arbeitsunfalls in einem Erstattungsstreit; Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheides; Wie-Beschäftigung in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Ausreiten eines Pferdes

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 55 Abs 1 Nr 1 SGG, § 39 Abs 1 SGB 10, § 105 SGB 10, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - fehlendes Feststellungsinteresse - Elementenfeststellungsklage - Erstattungsstreit - Feststellung eines Arbeitsunfalls - Bindungswirkung des gegenüber dem Versicherten ergangenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren zur Feststellung eines Arbeitsunfalls in einem Erstattungsstreit; Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheides; Wie-Beschäftigung in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Ausreiten eines Pferdes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reiten aus Gefälligkeit ist nicht unfallversichert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Die Beiladung von J. G. war bei der vorliegenden Konstellation zunächst ausnahmsweise notwendig und daher nicht aufzuheben (vgl. zu einer reinen Erstattungsforderung Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R), da die Klägerin vorliegend über die bloße Erstattung der entstandenen Behandlungskosten hinaus die Feststellung eines Arbeitsunfalls begehrt und dadurch der Rechtsstreit unmittelbar das Leistungsverhältnis der Beigeladenen berührt.

    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Eine Ausnahme ist nur im Falle offensichtlicher Unrichtigkeit des bestandskräftigen Bescheides nach der Rechtsprechung des BSG geboten (BSG, Urteil vom 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses geschützt durch § 2 Abs. 2 SGB VII tätig (BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    § 2 Abs. 2 SGB VII soll jedoch Versicherungsschutz auch dann gewähren, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf. nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied, beruhen (BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R

    Anspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger auf Erstattung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R

    Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Zwar kann im Rahmen der Feststellungsklage bezüglich eines Rechtsverhältnisses auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten begehrt werden, die auf dem Rechtsverhältnis im umfassenden Sinn basieren und vom Inhalt dieses Rechtsverhältnisses abhängen (BSG, Urteil vom 27.01.1977 - 12/8 REh 1/75; Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.
  • LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 46/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Klage - Beigeladene - potenzielle

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 2 U 10/10

    Rückabwicklung von Erstattungsansprüchen; Bestandskraft des

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 4 KR 5373/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch gem § 105 Abs 1 SGB

    Der Senat kann im vorliegenden Rechtstreit dahinstehen lassen, ob die Klägerin für die Erbringung der streitgegenständlichen Sozialleistungen unzuständig war, insbesondere, ob sich ihre Zuständigkeit bereits aufgrund einer Bindung an ihre Unfallfolgen feststellende Bescheide vom 12. Dezember 1997 und 12. März 1998 gegenüber dem Versicherten, die weiterhin wirksam sind, weil sie die Klägerin nicht aufhob (§ 39 Abs. 2 SGB X), ergibt (eine Drittbindungswirkung im Falle der Feststellung eines Versicherungsverhältnisses bejahend: BSG, Urteile vom 24. September 1996 - 1 RK 1/96 - und vom 25. Juli 1979 - 8b RK 5/78 -, beide in juris; Urteil des Senats vom 22. März 2013 - L 4 KR 67/10 - nicht veröffentlicht; eine Drittbindungswirkung im Falle eines [teilweise] ablehnenden Leistungsbescheids bejahend: BSG, Urteile vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R -, vom 26. Juli 2007 - B 13 R 38/06 R - und vom 26. Juni 2008 - B 13 R 37/07 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 U 228/08 -, alle in juris; in diesen Fällen eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 -, beide in juris; für die Fälle eines bewilligenden Leistungsbescheides eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 20. November 2001 - B 1 KR 31/99 R -, in juris; Urteil des Senats vom 13. Mai 2011 - L 4 R 1301/10 - nicht veröffentlicht; vgl. auch Krasney, KrV 2014, 1 m.w.N., der unter Auseinandersetzung mit der uneinheitlichen Rechtsprechung die Bindung eines Leistungsträgers an die Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers gegenüber dem Versicherten generell verneint) oder sie jedenfalls deshalb zuständig war, weil die streitgegenständlichen Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalls des Versicherten vom 28. Mai 1996 von ihr zu erbringen waren.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2015 - L 6 U 3519/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine notwendige Beiladung der Versicherten -

    Dieser Bescheid hat nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 - nicht veröffentlicht) die Folge, dass er auch im Erstattungsverhältnis vor den anderen Sozialversicherungsträgern zu beachten ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 3 U 5854/10
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Abänderung der bestandkräftig gewordenen Bescheide vom 27.05.1999 und vom 26.04.1999 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 07.12.1999 nach § 44 SGB X. Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob dem klägerischen Begehren jedenfalls bezüglich der Berufskrankheiten Nrn. 1103 und 1302 die Rechtskraftwirkung des Urteils des SG vom 07.11.2003 entgegen steht (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013 - L 6 U 2895/11, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 6 U 3914/14
    Die Klägerin muss sich die Bindungswirkung dieses Bescheides nach § 77 SGG entgegen halten lassen (vgl. Senatsurteil vom 18.07.2013 - L 6 U 2895/11 - zit. n. juris), sodass nach dem 31.10.2008 erbrachte medizinische Behandlungsmaßnahmen nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 23.09.2008 stehen und daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der Beklagten fallen.
  • SG Karlsruhe, 16.09.2014 - S 4 U 792/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB

    Insofern kann auch offen gelassen werden, ob zusätzlich auch eine gesetzliche Versicherung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII vorlag, worauf die Beklagte im Ausgangsbescheid zunächst abstellte (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg vom 18.07.2013 - L 6 U 2895/11 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2015 - L 8 U 1162/12
    Insbesondere handelt es sich vorliegend nicht um eine unzulässige sogenannte Elementenfeststellungsklage, mit der beispielsweise die Feststellung eines Arbeitsunfalls als Vorfrage für einen geltend gemachten Erstattungsanspruch begehrt wird (vgl. zu dieser Konstellation Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013 - L 6 U 2895/11 - ; juris Rdnr. 21 und 22).
  • SG Hannover, 30.10.2018 - S 6 R 388/15
    Eine Feststellungsklage wegen einzelner Elemente, z.B. Rechtsfragen, Vorfragen, Tatfragen, Verwaltungsgepflogenheiten, Eigenschaften von Personen und Sachen ist unzulässig (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 -, Rn. 22, juris).
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